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Das aber
geht nur, wenn die kulturellen Barrieren zwischen den Ländern Europas auf
allen Ebenen abgetragen werden.
Es gibt viele
Gremien, Berufsverbände, wissenschaftliche Institutionen und Fachzirkel, in
denen städtebauliche Themen erörtert werden. Doch es gibt wenige Brücken
zwischen ihnen. C.E.U. hat im Jahr 2003 auf europäischer Ebene begonnen,
solche Brücken zu bauen. C.E.U. ist eine „Non-Profit-Organisation“, die sich
über jährliche Konferenzen, gemeinsame Projekte und einen praxisorientierten
Austausch konstituiert.
C.E.U. will auch durch die Bildung von Allianzen und durch fachpolitische
Aktivitäten eine Städtebaureform vorantreiben. Die inhaltlichen Grundlagen
von C.E.U. sind in einer Charta verankert, deren Grundlagen auf europäischer
Ebene in Stockholm am 6. November 2003 beschlossen wurden. Den Kern der
Tätigkeit von C.E.U. bildet der Austausch über konkrete Projekte und
Vorhaben. Die Mitwirkenden bestimmen den Weg von C.E.U. Die Gründung von
C.E.U.-Deutschland erfolgte am 2./3. September 2004 in Görlitz/Zgorzelec.
Wesentliches Anliegen gerade von C.E.U.-Deutschland ist es, unfruchtbare
Fronten zu überwinden und Brücken zu bauen:
• zwischen Praxis und Forschung,
• zwischen Stadt-Bürgern, Stadt-Entwicklern, Stadt-Verwaltung und
Stadt-Politik,
• zwischen verschiedenen Fachdisziplinen,
• zwischen den Anhängern der kompakten, europäischen Stadt und denen der
Zwischenstadt,
• zwischen den Anhängern moderner Architektur und denen traditioneller
Architektur.
Ziel ist nicht die Verwischung der unterschiedlichen Sichtweisen und
Schwerpunkte, sondern die Diskussion dieser Unterschiede innerhalb einer
gemeinsamen Initiative für Städtebaureform. Eine solche Reform braucht
Maßstäbe. Diese finden in der Charta ihren Niederschlag, müssen jedoch im
Dialog der verschiedenen Positionen und an konkreten Projekten erstritten
werden. C.E.U. wird dafür eine Plattform sein. C.E.U.-Deutschland richtet
sich an Interessierte aus kommunalen und staatlichen Verwaltungen, an
Fachleute, aber auch an Bürger, an gestalterische, soziale und ökologische
Initiativen, an Investoren, Politiker und Personen anderer Profession und
Herkunft.
CHARTA DES
COUNCIL FOR EUROPEAN URBANISM – C.E.U.
Stockholm, 6. November 2003
in der aktuellen Fassung vom 23.
August 2004
(alte
Fassung, in Englisch)
DIE AUFGABE
Der Council for European Urbanism (CEU) widmet sich dem Wohl der
gegenwärtigen und zukünftiger Generationen, indem er lebenswerte Regionen,
Städte und Dörfer sowie die Eigenart des ländlichen Raumes in Europa
fördert.
DIE SITUATION
Regionen, Städte und Dörfer werden durch soziale Ausgrenzung und Isolierung,
Zersiedelung, Vergeudung von Boden und kulturellen Ressourcen, durch
monofunktionale Entwicklung, fehlenden Wettbewerb und den mangelnden Respekt
für lokale und regionale Kulturen zerstört.
DIE ZIELE
Die Regionen, Städte und Dörfer sollten eine Mischung der Nutzungen und eine
soziale Vielfalt aufweisen:
• Gebäude, Grundstücke und anderen Ressourcen sollten effizient genutzt und
betrieben werden;
• alle Orte sollten zu Fuß, mit dem Fahrrad, per Auto und mit öffentlichen
Verkehrsmitteln gut erreichbar sein;
• die Grenzen aller baulichen Entwicklungen sollten in jeder Phase klar
definiert sein;
• die öffentlichen Straßen und Plätze sollten durch eine Architektur geprägt
sein, welche die lokale Geschichte, die umgebende Landschaft und die
klimatischen und geographischen Gegebenheiten respektiert;
• die Städte und Dörfer sollten eine große Vielfalt aufweisen, die eine
Fortentwicklung der Gesellschaft, der Funktionen und der Gestaltung
ermöglicht.
DIE MAßNAHMEN
Der CEU fördert:
• den individuellen Charakter der europäischen Regionen, Städte, Dörfer und
ländlichen Gebiete;
• ihre Konsolidierung, Erneuerung und Entwicklung in Übereinstimmung mit der
regionalen Identität und den Wünschen der Bewohner;
• die Entwicklung neuer Städte und Dörfer, soweit sinnvoll, nach diesen
Prinzipien;
• die Neuordnung und Umgestaltung von unwirtlichen Vorstädten in solche mit
gedeihlicher, vielfältiger Nutzung;
• den Respekt für die natürliche Umwelt und ihre Balance mit dem besiedelten
Raum;
• den Schutz unseres gebauten und landschaftlichen Erbes.
DER KONTEXT
Der CEU erkennt an, dass bauliche Verbesserungen nicht die einzige Antwort
auf die Herausforderungen der vorgefundenen Situation sein können. Regionen,
Städte, Dörfer und der ländliche Raum reflektieren ihren sozialen,
politischen, wirtschaftlichen und öko-logischen Kontext. Jede Verbesserung
in der gebauten und natürlichen Umwelt soll zu-gleich dem Wohl der Menschen
in der ganzen Region dienen.
POLITIK, RAHMENBEDINGUNGEN UND PRAXIS
Der CEU unterstützt Änderungen, Verbesserungen und Ergänzungen
• von wirtschaftlichen Bedingungen, gesellschaftlichen Zielsetzungen sowie
• von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Ausführungsstandards auf
europäi-cher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene,
um die Ziele dieser Charta voranzutreiben.
VERFAHRENSWEISE UND BETEILIGTE
Der CEU fördert die Intensivierung der Beziehungen zwischen den Kommunen,
ihren Einwohnern und allen interessierten Dritten, indem diese aktiv in die
Prozesse der Planung, des Entwurfes, der Ausführung und des Managements
einbezogen werden.
DER CEU
Der CEU ist ein offenes Netzwerk, das sich für die Prinzipien dieser Charta
einsetzt.
Stand: 23. August 2004
CHARTA DES COUNCIL FOR EUROPEAN URBANISM - C.E.U. DEUTSCHLAND
Görlitz und Zgorzelec, 2. bis 4. September 2004
I. Region, Großstadt, Stadt und ländlicher Raum
(Zielebene der 1. räumlichen Ordnung: Die Region)
1
Die Region oder Stadtagglomeration ist eine grundlegende wirtschaftliche
Einheit der gegenwärtigen Welt. Staatliche Zusammenarbeit, öffentliche
Politik, Raumplanung,
und ökonomische Strategien müssen diese neue Realität konstruktiv
widerspiegeln.
Wachstums- und Schrumpfungsprozesse sollten innerhalb der Regionen
ausgeglichen werden.
Die Regionen sollten zugleich Vorreiter der transeuropäischen
Städtebaukooperationen sein, durch welche die Tradition der
grenzüberschreitenden Planung und kulturellen Kampagnen, wie die der
Europäischen Kulturhauptstadt oder des Europäischen Denkmalschutzjahres,
neue Impulse erhalten kann.
2
Regionen sind eigenständige Räume mit geografischen Grenzen, die aus der
Topografie, den Wasserscheiden, Küstenlinien, dem Agrarland, den regionalen
Parks und Flussläufen gebildet werden. Sie sind aber auch durch historische
Bezüge definiert und als besiedelte und durch Infrastrukturen vernetzte
Räume identifizierbar. Die Stadtregion besteht aus zahlreichen
Siedlungskernen wie Großstädten, Städten, Kleinstädten und Dörfern, die
jeweils unterscheidbare Eigenheiten aufweisen.
3
Die besiedelte Region hat zugleich eine notwendige wie zerbrechliche
Beziehung zu ihrem agrarischen Umland und der natürlichen Landschaft. Diese
Balance bezieht sich auf Umwelt, Wirtschaft und Kultur. Agrarland und
Naturraum sind für die Stadtregion ebenso wichtig wie der Garten für das
Haus.
4
Die Siedlungsmuster der Stadterweiterungen oder Ortsentwicklungen sollten
deren Ränder weder verwischen noch auflösen. Das betrifft in besonderem Maße
den notwendigen Umbau der Gebiete des industriellen Massenwohnungsbaus, der
sog. "Slab Urbs", aber auch die Konversion der zunehmend brachfallenden
Bahn-, Industrie- und Militärareale.
Stadtregionen sollten Strategien entwickeln, die stärker zur Erschließung
von Lücken und Zwischenräumen anregen und damit die peripheren Ausdehnungen
der Städte und Orte vermeiden. (Innenentwicklung vor Außenentwicklung).
5
Wo es dennoch notwendig erscheint, sollten Neuerschließungen an den
Stadtgrenzen als neue Vorstädte und Quartiere gestaltet und in das
bestehende urbane Muster integriert werden. Nichtangrenzende
Entwicklungsbereiche sollten in Form von Städten und Dörfern mit eigenen
Grenzen gestaltet sowie als gemischte Arbeits-, Wohn- und Freizeitstätten
und nicht als bloße Schlafstädte konzipiert werden. Hierbei gilt es vor
allem den Bau von geschlossenen Siedlungen (Gated Communities) zu vermeiden
und sinnvolle Alternativen eines sicheren und zugleich öffentlich
zugänglichen Wohnens zu entwickeln.
6
Die Entwicklung und der Umbau von Städten und Dörfern sollten das
historische Bild, die sozialen Traditionen sowie die natürlichen
Gegebenheiten und Grenzen respektieren. Die in Europa noch weitgehend
intakten Innenstädte und Dorfkerne sollten bewahrt und behutsam erneuert
werden.
7
Die weiträumige und integrierende Gestaltung der heutigen Kulturlandschaft
sollte im Zuge der aktuellen Umstellung der europäischen Landwirtschaft zu
einer zunehmend pflegenden und regionale Bedarfe bedienenden Wirtschaft
einen neuen Stellenwert gewinnen. Dies betrifft nicht nur Nutzung und
Gestaltung brachfallender vormals agrarischer Gebiete, sondern auch
ehemalige Bahn-, Industrie- und Militärflächen, insbesondere wenn sie in
innerstädtischen Bereichen liegen.
8
Die Städte und Gemeinden sollten ein breites Spektrum von privaten und
öffentlichen sowie von Gewerbe- und Wohn-Nutzungen in räumliche Nähe
zueinander bringen, um eine regionale Kreislaufwirtschaft zu unterstützen,
die den Menschen aller Einkommensgruppen zugute kommt. Erschwingliches
Wohnen sollte über die gesamte Region verteilt liegen und mit den
Möglichkeiten, Arbeitsplätze zu finden, übereinstimmen und um darüber hinaus
Armutskonzentration zu vermeiden.
9
Die baulich-räumliche Organisation der Region sollte durch ein Netz
alternativer Transportmöglichkeiten unterstützt werden. Systeme für den
öffentlichen Personennahverkehr sowie für Fußgänger- und Fahrradverkehr
sollten die Zugänglichkeit und die Mobilität in der gesamten Region erhöhen,
so dass die Abhängigkeit vom Auto reduziert wird.
10
Die Erlöse, Ressourcen und Kosten sollten zwischen den Gemeinden und
Kommunen innerhalb der Regionen in kooperativer Weise geteilt werden, so
dass der zerstörerische Wettkampf um steuerliche Einnahmen vermieden und die
sachgerechte Koordination von Verkehr, Erholung, öffentlichen Diensten,
Wohnungsbau und kommunalen Einrichtungen gefördert wird.
II. Stadtteil, Quartier, Bereich, Korridor und Park
(Zielebene der 2. räumlichen Ordnung: Die Stadt)
11
Stadtteil, Quartier, Bereich und Korridor sind wesentliche Elemente der
Entwicklung und des Umbaus in der Stadtregion. Sie bilden identifizierbare
Einheiten, die die Bürger, die Politik und die lokale Wirtschaft anregen und
befähigen, die Verantwortung für ihre Erhaltung und Entwicklung zu
übernehmen.
12
Stadtteile und Quartiere sollten kompakt und fußgängerfreundlich sein sowie
gemischt genutzt werden können. Sie sind die kleinsten Einheiten in einer
Stadtregion. Bereiche unterstreichen im Allgemeinen eine besondere Nutzung,
z.B. Naturparke, Industriekomplexe oder größere Infrastrukturanlagen. Sie
sollten möglichst den Prinzipien der Quartiere folgen oder zumindest mit
ihnen korrespondieren. Korridore sind regionale Verbindungen von
Wohngegenden und Stadtvierteln, ja ganzen Städten; sie entwickeln sich
entlang von Boulevards, Autobahnen und Eisenbahnlinien, Flüssen und
Parkanlagen und können ganze Landstriche und wirtschaftliche
Verflechtungszonen umfassen.
13
Viele Aktivitäten des täglichen Lebens sollten zu Fuß zu bewältigen sein, so
dass diejenigen, die nicht Auto fahren können, insbesondere Ältere und
Jüngere, unabhängig sind. Die Straßen- und Wegenetze sollten so angelegt
werden, dass sie Sicherheit bieten, attraktiv sind und zum Laufen anregen,
um dadurch die Zahl der Autofahrten zu reduzieren und Energie zu sparen.
(Kompakte Stadt, Stadt der kurzen Wege).
14
Innerhalb der Quartiere kann eine breite Palette an Haustypen, Wohnformen
und Preisebenen Menschen verschiedener Alters-, Einkommens- und ethnischer
Gruppen zusammenführen, wodurch persönliche und bürgerschaftliche
Bindungen, die für eine Kommune wesentlich sind, gestärkt werden.
15
Die Maschenweite, Funktionszuweisung und Dimensionierung des öffentlichen
Straßennetzes sowie die Linienführung des Personennahverkehrs sollten
wesentlich zur Organisation der städtischen Struktur beitragen und urbane
Zentren wieder beleben. Im Gegensatz dazu sollten Autobahnkorridore die
Investitionen nicht aus den vorhandenen innerstädtischen Zentren weglocken.
16
In der zu Fuß erreichbaren Umgebung von Haltestellen sollten höhere
Baudichten und vielfältigere Nutzungen möglich sein, so dass der öffentliche
Personennahverkehr zu einer echten Alternative zum Auto wird. Gleichzeitig
sollte der öffentliche Nahverkehr zu erschwinglichen Preisen und in guter
Bedienungsqualität und –frequenz angeboten werden.
17
Kommunale und kommerzielle Aktivitäten sollten in Quartiere und Stadtteile
eingebettet und nicht in abgelegenen und monofunktionalen Komplexen isoliert
werden. Die Schulen sollten so bemessen und angeordnet werden, dass Kinder
sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad sicher erreichen können.
18
Die wirtschaftliche und baulich-räumliche Entwicklung der Stadtteile,
Quartiere, Bereiche und Korridore sollte durch städtebauliche Richtlinien
und stadträumliche Regelwerke (Codes) gesteuert werden, die im Konsens der
Planungsbeteiligten (Charrette) er- und vermittelt werden. Sie sollen auch
zukünftige Änderungen der Situation kalkulierbar und verträglich machen.
19
Eine Reihe von Parks, landwirtschaftlichen Flächen, Grünzügen und
Grünverbindungen, aber auch Sport- und Spielfeldern sowie Stadt- und
Kleingärten sollte innerhalb der Stadtteile und Quartiere und zwischen
diesen verteilt werden. Geschützte Grünareale und offene Landschaft sollten
sowohl zur Umgrenzung als auch zur Verbindung von unterschiedlichen
Quartieren und Bereichen genutzt werden.
III. Block, Straße, Platz, Bauwerk und Garten (Parzelle)
(Zielebene der 3. räumlichen Ordnung: Das Quartier)
20
Eine primäre Aufgabe des Städtebaus, der Stadtarchitektur und der
Landschaftsgestaltung ist die räumliche Definition von Straßen, Plätzen und
öffentlichen Grünanlagen als Orte gemeinschaftlicher Nutzung. Die Gestaltung
hat diese sozialräumliche Funktion zu befördern und kulturell zu bereichern.
(Aufenthalts- und Aneignungsqualität).
21
Architektonische Einzelprojekte sollten sich an ihrer Umgebung orientieren.
Dieser Aspekt geht über die Frage des Stils hinaus. Urbane Architektur
sollte vielschichtig, der Geschichte des Ortes verpflichtet und zugleich
offen für Neues sein, stets jedoch den städtischen Kontext respektieren.
(Primat des Städtebaus über die Architektur).
22
Die Wiederbelebung der städtischen Plätze hängt auch von deren Sicherheit
ab. Die Konzeption von öffentlichen Räumen und Gebäuden sollte deren
Sicherheit durch soziale Kontrolle gewährleisten, jedoch nicht zu Lasten
der öffentlichen Zugänglichkeit und Offenheit für jedermann gehen.
23
In der gegenwärtigen Stadtentwicklung müssen auch Autos angemessen
berücksichtigt werden; und zwar so, dass sowohl die Belange der Fußgänger
als auch die urbane Gestaltung sowie Nutzung des öffentlichen Raumes
respektiert werden.
24
Straßen, Plätze und Grünanlagen sollten für den Fußgänger sicher, bequem und
anregend sein. Bei entsprechender Gestaltung laden sie zum Laufen ein und
ermöglichen es, dass sich Nachbarn und Besucher treffen und kennen lernen,
dass Begegnungen und öffentliche Aktivitäten befördert werden.
25
Städtebau, Architektur und Landschaftsgestaltung sollten sich aus dem
örtlichen Klima, der örtlichen Topographie, der Baukultur und Geschichte
entwickeln bzw. mit ihnen harmonisch korrespondieren und die bestehende
Situation bereichern.
26
Städtische Gebäude und öffentliche Versammlungsplätze erfordern wichtige und
bedeutende Standorte, um die kommunale Identität und demokratische Kultur
zu stärken. Sie verdienen eine herausgehobene Form und Gestaltung, da sich
ihre Rolle wesentlich von der anderer Gebäude und Plätze unterscheidet, die
insgesamt das Gefüge der Stadt ausmachen.
27
Alle Gebäude sollten ihren Bewohnern eine klare Empfindung von Örtlichkeit,
Witterung und Jahreszeit ermöglichen. Bei allen Heiz- und Kühlmethoden
sollten ressourceneffektive, möglichst an regenerativen Systemen
orientierte Technologien eingesetzt werden.
28
Gärten sind ein elementarer Bestandteil der Gestaltung wohnungsnaher
Freiräume. Sie sollen soziale und ökologische, aber auch wirtschaftliche
Refugien der Stadt sein. Demnach wären sie –in der Tradition des
Kleingartens seit dem 19. Jahrhundert stehend- mehr als nur Zierobjekte. Sie
wären so zu gestalten, dass sie zum tätigen Aufenthalt der Bewohner einladen
und auffordern. (Stadtbaustein: Parzelle).
29
Die Erhaltung und Erneuerung historischer Bauten, Stadtviertel, Dörfer und
Landschaften bestätigen die Kontinuität und Entwicklung der städtischen
Gesellschaft. Sie bilden ein unverzichtbares Fundament auch für ihre
Zukunft.
Stand: 23. August 2004
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