Council for European Urbanism:
Wer sind wir
- Who we are
   

|Charta von Stockholm 2003| |alte Fassung, in Englisch|


PRÄAMBEL zur CHARTA des C.E.U.-Deutschland
(Entwurf)

Der C.E.U. – Council for European Urbanism - versteht sich als Forum für eine Reform des Städtebaus in Zeiten des Umbruchs. Bevölkerungsabnahme, Alterung der Gesellschaft, Zersiedlung, Ressourcenschwund, Qualitätseinbußen der Städte und Landschaften, soziale Polarisierung, sinkende Finanzkraft der öffentlichen Hand oder wirtschaftliche Veränderungen – die Herausforderungen an die Städte und Regionen in Europa sind gewaltig. Dem stehen außerordentliche Anstrengungen gegenüber, diese Herausforderungen zu meistern. Inzwischen mehren sich aber die Zweifel, ob die uns für die Stadt-, Regional- und Landschaftsentwicklung zur Verfügung stehenden Instrumente, Konzepte und Strategien noch ausreichen. Für den notwendigen Umbau der vielfältigen europäischen Städte und Regionen gibt es sicher kein Patentrezept, kein schlichtes, einheitliches „europäisches Modell“. Aber es gibt außerordentlich reiche Erfahrungen, die es noch besser zu verbreiten gilt.

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Das aber geht nur, wenn die kulturellen Barrieren zwischen den Ländern Europas auf allen Ebenen abgetragen werden.
Es gibt viele Gremien, Berufsverbände, wissenschaftliche Institutionen und Fachzirkel, in denen städtebauliche Themen erörtert werden. Doch es gibt wenige Brücken zwischen ihnen. C.E.U. hat im Jahr 2003 auf europäischer Ebene begonnen, solche Brücken zu bauen. C.E.U. ist eine „Non-Profit-Organisation“, die sich über jährliche Konferenzen, gemeinsame Projekte und einen praxisorientierten Austausch konstituiert.

C.E.U. will auch durch die Bildung von Allianzen und durch fachpolitische Aktivitäten eine Städtebaureform vorantreiben. Die inhaltlichen Grundlagen von C.E.U. sind in einer Charta verankert, deren Grundlagen auf europäischer Ebene in Stockholm am 6. November 2003 beschlossen wurden. Den Kern der Tätigkeit von C.E.U. bildet der Austausch über konkrete Projekte und Vorhaben. Die Mitwirkenden bestimmen den Weg von C.E.U. Die Gründung von C.E.U.-Deutschland erfolgte am 2./3. September 2004 in Görlitz/Zgorzelec.

Wesentliches Anliegen gerade von C.E.U.-Deutschland ist es, unfruchtbare Fronten zu überwinden und Brücken zu bauen:
• zwischen Praxis und Forschung,
• zwischen Stadt-Bürgern, Stadt-Entwicklern, Stadt-Verwaltung und Stadt-Politik,
• zwischen verschiedenen Fachdisziplinen,
• zwischen den Anhängern der kompakten, europäischen Stadt und denen der Zwischenstadt,
• zwischen den Anhängern moderner Architektur und denen traditioneller Architektur.

Ziel ist nicht die Verwischung der unterschiedlichen Sichtweisen und Schwerpunkte, sondern die Diskussion dieser Unterschiede innerhalb einer gemeinsamen Initiative für Städtebaureform. Eine solche Reform braucht Maßstäbe. Diese finden in der Charta ihren Niederschlag, müssen jedoch im Dialog der verschiedenen Positionen und an konkreten Projekten erstritten werden. C.E.U. wird dafür eine Plattform sein. C.E.U.-Deutschland richtet sich an Interessierte aus kommunalen und staatlichen Verwaltungen, an Fachleute, aber auch an Bürger, an gestalterische, soziale und ökologische Initiativen, an Investoren, Politiker und Personen anderer Profession und Herkunft.

 


CHARTA DES COUNCIL FOR EUROPEAN URBANISM – C.E.U.
 

Stockholm, 6. November 2003

in der aktuellen Fassung vom 23. August 2004
(alte Fassung, in Englisch)

DIE AUFGABE
Der Council for European Urbanism (CEU) widmet sich dem Wohl der gegenwärtigen und zukünftiger Generationen, indem er lebenswerte Regionen, Städte und Dörfer sowie die Eigenart des ländlichen Raumes in Europa fördert.

DIE SITUATION
Regionen, Städte und Dörfer werden durch soziale Ausgrenzung und Isolierung, Zersiedelung, Vergeudung von Boden und kulturellen Ressourcen, durch monofunktionale Entwicklung, fehlenden Wettbewerb und den mangelnden Respekt für lokale und regionale Kulturen zerstört.


DIE ZIELE
Die Regionen, Städte und Dörfer sollten eine Mischung der Nutzungen und eine soziale Vielfalt aufweisen:
• Gebäude, Grundstücke und anderen Ressourcen sollten effizient genutzt und betrieben werden;
• alle Orte sollten zu Fuß, mit dem Fahrrad, per Auto und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein;
• die Grenzen aller baulichen Entwicklungen sollten in jeder Phase klar definiert sein;
• die öffentlichen Straßen und Plätze sollten durch eine Architektur geprägt sein, welche die lokale Geschichte, die umgebende Landschaft und die klimatischen und geographischen Gegebenheiten respektiert;
• die Städte und Dörfer sollten eine große Vielfalt aufweisen, die eine Fortentwicklung der Gesellschaft, der Funktionen und der Gestaltung ermöglicht.

DIE MAßNAHMEN
Der CEU fördert:
• den individuellen Charakter der europäischen Regionen, Städte, Dörfer und ländlichen Gebiete;
• ihre Konsolidierung, Erneuerung und Entwicklung in Übereinstimmung mit der regionalen Identität und den Wünschen der Bewohner;
• die Entwicklung neuer Städte und Dörfer, soweit sinnvoll, nach diesen Prinzipien;
• die Neuordnung und Umgestaltung von unwirtlichen Vorstädten in solche mit gedeihlicher, vielfältiger Nutzung;
• den Respekt für die natürliche Umwelt und ihre Balance mit dem besiedelten Raum;
• den Schutz unseres gebauten und landschaftlichen Erbes.

DER KONTEXT
Der CEU erkennt an, dass bauliche Verbesserungen nicht die einzige Antwort auf die Herausforderungen der vorgefundenen Situation sein können. Regionen, Städte, Dörfer und der ländliche Raum reflektieren ihren sozialen, politischen, wirtschaftlichen und öko-logischen Kontext. Jede Verbesserung in der gebauten und natürlichen Umwelt soll zu-gleich dem Wohl der Menschen in der ganzen Region dienen.

POLITIK, RAHMENBEDINGUNGEN UND PRAXIS
Der CEU unterstützt Änderungen, Verbesserungen und Ergänzungen
• von wirtschaftlichen Bedingungen, gesellschaftlichen Zielsetzungen sowie
• von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Ausführungsstandards auf europäi-cher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene,
um die Ziele dieser Charta voranzutreiben.

VERFAHRENSWEISE UND BETEILIGTE
Der CEU fördert die Intensivierung der Beziehungen zwischen den Kommunen, ihren Einwohnern und allen interessierten Dritten, indem diese aktiv in die Prozesse der Planung, des Entwurfes, der Ausführung und des Managements einbezogen werden.

DER CEU
Der CEU ist ein offenes Netzwerk, das sich für die Prinzipien dieser Charta einsetzt.


Stand: 23. August 2004

CHARTA DES COUNCIL FOR EUROPEAN URBANISM - C.E.U. DEUTSCHLAND
Görlitz und Zgorzelec, 2. bis 4. September 2004


I. Region, Großstadt, Stadt und ländlicher Raum
(Zielebene der 1. räumlichen Ordnung: Die Region)
1
Die Region oder Stadtagglomeration ist eine grundlegende wirtschaftliche Einheit der gegenwärtigen Welt. Staatliche Zusammenarbeit, öffentliche Politik, Raumplanung,
und ökonomische Strategien müssen diese neue Realität konstruktiv widerspiegeln.
Wachstums- und Schrumpfungsprozesse sollten innerhalb der Regionen ausgeglichen werden.
Die Regionen sollten zugleich Vorreiter der transeuropäischen Städtebaukooperationen sein, durch welche die Tradition der grenzüberschreitenden Planung und kulturellen Kampagnen, wie die der Europäischen Kulturhauptstadt oder des Europäischen Denkmalschutzjahres, neue Impulse erhalten kann.
2
Regionen sind eigenständige Räume mit geografischen Grenzen, die aus der Topografie, den Wasserscheiden, Küstenlinien, dem Agrarland, den regionalen Parks und Flussläufen gebildet werden. Sie sind aber auch durch historische Bezüge definiert und als besiedelte und durch Infrastrukturen vernetzte Räume identifizierbar. Die Stadtregion besteht aus zahlreichen Siedlungskernen wie Großstädten, Städten, Kleinstädten und Dörfern, die jeweils unterscheidbare Eigenheiten aufweisen.
3
Die besiedelte Region hat zugleich eine notwendige wie zerbrechliche Beziehung zu ihrem agrarischen Umland und der natürlichen Landschaft. Diese Balance bezieht sich auf Umwelt, Wirtschaft und Kultur. Agrarland und Naturraum sind für die Stadtregion ebenso wichtig wie der Garten für das Haus.
4
Die Siedlungsmuster der Stadterweiterungen oder Ortsentwicklungen sollten deren Ränder weder verwischen noch auflösen. Das betrifft in besonderem Maße den notwendigen Umbau der Gebiete des industriellen Massenwohnungsbaus, der sog. "Slab Urbs", aber auch die Konversion der zunehmend brachfallenden Bahn-, Industrie- und Militärareale.
Stadtregionen sollten Strategien entwickeln, die stärker zur Erschließung von Lücken und Zwischenräumen anregen und damit die peripheren Ausdehnungen der Städte und Orte vermeiden. (Innenentwicklung vor Außenentwicklung).
5
Wo es dennoch notwendig erscheint, sollten Neuerschließungen an den Stadtgrenzen als neue Vorstädte und Quartiere gestaltet und in das bestehende urbane Muster integriert werden. Nichtangrenzende Entwicklungsbereiche sollten in Form von Städten und Dörfern mit eigenen Grenzen gestaltet sowie als gemischte Arbeits-, Wohn- und Freizeitstätten und nicht als bloße Schlafstädte konzipiert werden. Hierbei gilt es vor allem den Bau von geschlossenen Siedlungen (Gated Communities) zu vermeiden und sinnvolle Alternativen eines sicheren und zugleich öffentlich zugänglichen Wohnens zu entwickeln.
6
Die Entwicklung und der Umbau von Städten und Dörfern sollten das historische Bild, die sozialen Traditionen sowie die natürlichen Gegebenheiten und Grenzen respektieren. Die in Europa noch weitgehend intakten Innenstädte und Dorfkerne sollten bewahrt und behutsam erneuert werden.
7
Die weiträumige und integrierende Gestaltung der heutigen Kulturlandschaft sollte im Zuge der aktuellen Umstellung der europäischen Landwirtschaft zu einer zunehmend pflegenden und regionale Bedarfe bedienenden Wirtschaft einen neuen Stellenwert gewinnen. Dies betrifft nicht nur Nutzung und Gestaltung brachfallender vormals agrarischer Gebiete, sondern auch ehemalige Bahn-, Industrie- und Militärflächen, insbesondere wenn sie in innerstädtischen Bereichen liegen.
8
Die Städte und Gemeinden sollten ein breites Spektrum von privaten und öffentlichen sowie von Gewerbe- und Wohn-Nutzungen in räumliche Nähe zueinander bringen, um eine regionale Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, die den Menschen aller Einkommensgruppen zugute kommt. Erschwingliches Wohnen sollte über die gesamte Region verteilt liegen und mit den Möglichkeiten, Arbeitsplätze zu finden, übereinstimmen und um darüber hinaus Armutskonzentration zu vermeiden.
9
Die baulich-räumliche Organisation der Region sollte durch ein Netz alternativer Transportmöglichkeiten unterstützt werden. Systeme für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Fußgänger- und Fahrradverkehr sollten die Zugänglichkeit und die Mobilität in der gesamten Region erhöhen, so dass die Abhängigkeit vom Auto reduziert wird.
10
Die Erlöse, Ressourcen und Kosten sollten zwischen den Gemeinden und Kommunen innerhalb der Regionen in kooperativer Weise geteilt werden, so dass der zerstörerische Wettkampf um steuerliche Einnahmen vermieden und die sachgerechte Koordination von Verkehr, Erholung, öffentlichen Diensten, Wohnungsbau und kommunalen Einrichtungen gefördert wird.



II. Stadtteil, Quartier, Bereich, Korridor und Park
(Zielebene der 2. räumlichen Ordnung: Die Stadt)
11
Stadtteil, Quartier, Bereich und Korridor sind wesentliche Elemente der Entwicklung und des Umbaus in der Stadtregion. Sie bilden identifizierbare Einheiten, die die Bürger, die Politik und die lokale Wirtschaft anregen und befähigen, die Verantwortung für ihre Erhaltung und Entwicklung zu übernehmen.
12
Stadtteile und Quartiere sollten kompakt und fußgängerfreundlich sein sowie gemischt genutzt werden können. Sie sind die kleinsten Einheiten in einer Stadtregion. Bereiche unterstreichen im Allgemeinen eine besondere Nutzung, z.B. Naturparke, Industriekomplexe oder größere Infrastrukturanlagen. Sie sollten möglichst den Prinzipien der Quartiere folgen oder zumindest mit ihnen korrespondieren. Korridore sind regionale Verbindungen von Wohngegenden und Stadtvierteln, ja ganzen Städten; sie entwickeln sich entlang von Boulevards, Autobahnen und Eisenbahnlinien, Flüssen und Parkanlagen und können ganze Landstriche und wirtschaftliche Verflechtungszonen umfassen.
13
Viele Aktivitäten des täglichen Lebens sollten zu Fuß zu bewältigen sein, so dass diejenigen, die nicht Auto fahren können, insbesondere Ältere und Jüngere, unabhängig sind. Die Straßen- und Wegenetze sollten so angelegt werden, dass sie Sicherheit bieten, attraktiv sind und zum Laufen anregen, um dadurch die Zahl der Autofahrten zu reduzieren und Energie zu sparen. (Kompakte Stadt, Stadt der kurzen Wege).
14
Innerhalb der Quartiere kann eine breite Palette an Haustypen, Wohnformen und Preisebenen Menschen verschiedener Alters-, Einkommens- und ethnischer Gruppen zusammenführen, wodurch persönliche und bürgerschaftliche Bindungen, die für eine Kommune wesentlich sind, gestärkt werden.
15
Die Maschenweite, Funktionszuweisung und Dimensionierung des öffentlichen Straßennetzes sowie die Linienführung des Personennahverkehrs sollten wesentlich zur Organisation der städtischen Struktur beitragen und urbane Zentren wieder beleben. Im Gegensatz dazu sollten Autobahnkorridore die Investitionen nicht aus den vorhandenen innerstädtischen Zentren weglocken.
16
In der zu Fuß erreichbaren Umgebung von Haltestellen sollten höhere Baudichten und vielfältigere Nutzungen möglich sein, so dass der öffentliche Personennahverkehr zu einer echten Alternative zum Auto wird. Gleichzeitig sollte der öffentliche Nahverkehr zu erschwinglichen Preisen und in guter Bedienungsqualität und –frequenz angeboten werden.
17
Kommunale und kommerzielle Aktivitäten sollten in Quartiere und Stadtteile eingebettet und nicht in abgelegenen und monofunktionalen Komplexen isoliert werden. Die Schulen sollten so bemessen und angeordnet werden, dass Kinder sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad sicher erreichen können.
18
Die wirtschaftliche und baulich-räumliche Entwicklung der Stadtteile, Quartiere, Bereiche und Korridore sollte durch städtebauliche Richtlinien und stadträumliche Regelwerke (Codes) gesteuert werden, die im Konsens der Planungsbeteiligten (Charrette) er- und vermittelt werden. Sie sollen auch zukünftige Änderungen der Situation kalkulierbar und verträglich machen.
19
Eine Reihe von Parks, landwirtschaftlichen Flächen, Grünzügen und Grünverbindungen, aber auch Sport- und Spielfeldern sowie Stadt- und Kleingärten sollte innerhalb der Stadtteile und Quartiere und zwischen diesen verteilt werden. Geschützte Grünareale und offene Landschaft sollten sowohl zur Umgrenzung als auch zur Verbindung von unterschiedlichen Quartieren und Bereichen genutzt werden.



III. Block, Straße, Platz, Bauwerk und Garten (Parzelle)
(Zielebene der 3. räumlichen Ordnung: Das Quartier)
20
Eine primäre Aufgabe des Städtebaus, der Stadtarchitektur und der Landschaftsgestaltung ist die räumliche Definition von Straßen, Plätzen und öffentlichen Grünanlagen als Orte gemeinschaftlicher Nutzung. Die Gestaltung hat diese sozialräumliche Funktion zu befördern und kulturell zu bereichern. (Aufenthalts- und Aneignungsqualität).
21
Architektonische Einzelprojekte sollten sich an ihrer Umgebung orientieren. Dieser Aspekt geht über die Frage des Stils hinaus. Urbane Architektur sollte vielschichtig, der Geschichte des Ortes verpflichtet und zugleich offen für Neues sein, stets jedoch den städtischen Kontext respektieren. (Primat des Städtebaus über die Architektur).
22
Die Wiederbelebung der städtischen Plätze hängt auch von deren Sicherheit ab. Die Konzeption von öffentlichen Räumen und Gebäuden sollte deren Sicherheit durch soziale Kontrolle gewährleisten, jedoch nicht zu Lasten der öffentlichen Zugänglichkeit und Offenheit für jedermann gehen.
23
In der gegenwärtigen Stadtentwicklung müssen auch Autos angemessen berücksichtigt werden; und zwar so, dass sowohl die Belange der Fußgänger als auch die urbane Gestaltung sowie Nutzung des öffentlichen Raumes respektiert werden.
24
Straßen, Plätze und Grünanlagen sollten für den Fußgänger sicher, bequem und anregend sein. Bei entsprechender Gestaltung laden sie zum Laufen ein und ermöglichen es, dass sich Nachbarn und Besucher treffen und kennen lernen, dass Begegnungen und öffentliche Aktivitäten befördert werden.
25
Städtebau, Architektur und Landschaftsgestaltung sollten sich aus dem örtlichen Klima, der örtlichen Topographie, der Baukultur und Geschichte entwickeln bzw. mit ihnen harmonisch korrespondieren und die bestehende Situation bereichern.
26
Städtische Gebäude und öffentliche Versammlungsplätze erfordern wichtige und bedeutende Standorte, um die kommunale Identität und demokratische Kultur zu stärken. Sie verdienen eine herausgehobene Form und Gestaltung, da sich ihre Rolle wesentlich von der anderer Gebäude und Plätze unterscheidet, die insgesamt das Gefüge der Stadt ausmachen.
27
Alle Gebäude sollten ihren Bewohnern eine klare Empfindung von Örtlichkeit, Witterung und Jahreszeit ermöglichen. Bei allen Heiz- und Kühlmethoden sollten ressourceneffektive, möglichst an regenerativen Systemen orientierte Technologien eingesetzt werden.
28
Gärten sind ein elementarer Bestandteil der Gestaltung wohnungsnaher Freiräume. Sie sollen soziale und ökologische, aber auch wirtschaftliche Refugien der Stadt sein. Demnach wären sie –in der Tradition des Kleingartens seit dem 19. Jahrhundert stehend- mehr als nur Zierobjekte. Sie wären so zu gestalten, dass sie zum tätigen Aufenthalt der Bewohner einladen und auffordern. (Stadtbaustein: Parzelle).
29
Die Erhaltung und Erneuerung historischer Bauten, Stadtviertel, Dörfer und Landschaften bestätigen die Kontinuität und Entwicklung der städtischen Gesellschaft. Sie bilden ein unverzichtbares Fundament auch für ihre Zukunft.



Stand: 23. August 2004

 

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